Kennzeichnen Sie Ihre Aufzüge und Fahrstühle für ein sicheres Verhalten im Brandfall gemäß der aktuellen DIN 4066. Eine Benutzung diese Fahrgeschäfte ist im Brandfall untersagt.
Hinweis : Dieser Brandschutzhinweis ist nicht nachleuchtend! Sie dürfen überall dort eingesetzt werden, wo es gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.