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Produktinformationen "Brandschutzhinweis "Feuerwehrzufahrt" - F0180"
Kennzeichnen Sie, das Verkehrsteilnehmer hier weder halten noch parken dürfen, da ein Haltverbot nach §12 Abs. 1 StVO besteht. Mit diesem Brandschutzhinweis gemäß der aktuellen DIN 4066 wird die Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet.
Hinweis : Dieser Brandschutzhinweis ist nicht nachleuchtend! Sie dürfen überall dort eingesetzt werden, wo es gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.
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