Wegen Explosions- und oder Brandgefahr sind in dem von Ihnen gewünschen Bereich keine Feuerwerkskörper und deren Entzündung erlaubt. Kennzeichnen Sie diesen mit diesem Verbotszeichen gemäß ASRA1.3 der DIN EN 7010:2012-10 EN ISO 7010:2012 (D).
Darstellung: Feuerwerk, Funken
Hinweis : Dieses Verbotszeichen ist nicht nachleuchtend! Sie dürfen überall dort eingesetzt werden, wo es gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.